Dienstag, 8. April 2014

Gartenvielfalt auf dem Land (3)




Ein großes, eingezäuntes Gartenareal außerhalb einer Ortschaft bietet ideale Kulturbedingungen für Gemüse, Beerenobst Sommerblumen, Stauden und Dahlien. Fotos (2): Dr. Brunhilde Bross-Burkhardt


Traditionelle ländliche Gartenformen in Süddeutschland, Teil 3

Von Dr. Brunhilde Bross-Burkhardt

4. Gartengrundstücke außerhalb der Ortschaften
Eine weitere Form ländlicher Gartennutzung sind einzelne Gartengrundstücke oder Obstland in der Feldflur, auf denen die Besitzer Kartoffeln, Gemüse, Beerenobst und Obst anbauen. Diese „Stückle“ oder „Gütle“ sind häufig als Erbteil aus der Aufteilung von landwirtschaftlichem Besitz übrig geblieben und werden in der Familie weiter vererbt. Die Familien bewirtschaften mit ihrem Erfahrungswissen das Land und erhalten es für die nachfolgenden Generationen. In den meisten Fällen betätigen sich nach meiner Beobachtung in diesen Gärten die Männer.

Diese Grundstücke sind oft eingezäunt oder von einer hoch gewachsenen Hecke umgeben. Die Abgrenzung ist sinnvoll und nötig, um Wild abzuhalten und natürlich auch, um Eindringlinge am Obstklau zu hindern. Oft befindet sich ein Gartenhäuschen oder ein Schuppen zum Unterstellen der Geräte auf dem Gelände.

Die Parzellen dieses Gartenareals im Überflutungsbereich eines Flusses sind in Privatbesitz. 















5. Private Gartenparzellen (Krautgärten)
Krautgärten im Außenbereich von Städten und Gemeinden sind oft ein Relikt der früheren Siedlungsstruktur. In Ortslagen, in denen die Häuser eng beieinander standen, beispielsweise in Kleinstädten mit Stadtmauer, war am Haus kein Platz für Gartenland. Gärten mussten deshalb vor die Stadtmauer oder bei kleineren Siedlungen „außer Etter“ vor dem so genannten „Etter“ (Schutzstreifen aus eng gepflanzten Gehölzen oder Hölzern) angelegt werden. Die Gartengrundstücke erstrecken sich entlang der Stadtmauer oder entlang der äußersten Bebauungsreihe der Siedlungen.

Krautgärten können im Besitz von Privatleuten sein oder auch im Besitz von Kommunen oder anderen Trägern. Städte und Gemeinden verpachten die Parzellen gegen eine sehr geringe Jahresgebühr. (Wohlgemerkt: Es handelt sich bei diesen Krautgärten nicht um „Kleingärten“, die über Kleingärtnervereine verpachtet werden und teils strengen Reglementierungen unterliegen.)

Krautgärten gehen oft ohne vertikale Abgrenzung durch Zäune oder Hecken ineinander über. Abgegrenzt werden sie nur durch Trittwege, hochkant gesetzte Steine oder andere Bodenmarkierungen. Meistens sind keine festen baulichen Einrichtungen vorhanden, allenfalls nützliche Stellagen wie Tomatenhäuser, Kompostlegen, Bohnenstangen oder Stützgerüste, dazu Wasserfässer oder selbstgezimmerte Verschläge zum Unterstellen der Gerätschaften. Ob und wie viele feste Bauten vorhanden sind, hängt davon ab, ob die Gartenfläche bei Hochwasser überflutet wird.

In Bach- und Flussnähe haben die Besitzer Zugang zum Wasser und schöpfen es mit Eimern oder pumpen es heraus. Böden im Überflutungsbereich von Flüssen sind sehr fruchtbar, weil sich hier nährstoffreiches Sediment absetzt. (Die Überflutungen in jüngster Zeit wirkten sich dagegen sicherlich eher negativ aus.)

Die offen daliegenden Gartenparzellen, die in den vollen Lichtgenuss kommen und fruchtbaren Boden haben, sind ideal für den Gemüse- und Beerenobstanbau. Flächen, die vorübergehend nicht gebraucht werden, werden mit Gründüngung oder Gras eingesät. Oder sie verwildern, wenn sie nicht mehr genutzt werden. Nach meiner Beobachtung deutet sich hier indes ein Trendwechsel an: Gartenland, das lange brach lag, wird derzeit wieder in Bewirtschaftung genommen. – Gute Aussichten für eine sinnvolle und pflegliche Nutzung des Landes! 


Literaturhinweise:
Brunhilde Bross-Burkhardt: Mein Küchengarten. BLV-Buchverlag, 2012
Brunhilde Bross-Burkhardt; Bärbel Schlegel: Bauerngärten in Baden-Württemberg. Silberburg-Verlag, 2002 (nur noch antiquarisch)


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